Die Vertretung der OLK erläuterte, dass der Kopfbau auf Parzelle Nr. I.________, obwohl nicht im Originalzustand und nicht als Baudenkmal verzeichnet, als wichtiger Zeitzeuge zum Situationswert beitrage. Damit bestehe ein gefasster Raum von Bauernhäusern, und nicht etwa lediglich eine Reihe von Bauernhäusern nördlich der Bauparzelle.30 Diese Sichtweise überzeugt. Bei Neubauten in der Mischzone Dorf hat sich die Bauherrschaft in gestalterischer Hinsicht nicht an der vorhandenen Gesamtsituation (mit Störelementen) zu orientieren.