511 GBR fordert im Bereich der Mischzone Dorf die Erhaltung der kulturhistorisch bedeutsamen Elemente und Merkmale, die auch heute noch, wenn auch gestört durch zwischenzeitlich erstellte Fremdkörper, ablesbar sind. Am Augenschein vom 29. April 2019 bestätigten sich die Ausführungen der OLK in ihrem Fachbericht, wonach die ursprüngliche dörfliche und landwirtschaftliche Bebauungsstruktur im kleinräumigen Kontext um die Bauparzelle herum trotz der sichtbaren Störelemente28 noch intakt ist.29 Die Vertretung der OLK erläuterte, dass der Kopfbau auf Parzelle Nr. I.___