ortsbaulich als Fortsetzung der dörflichen Zentrumsstruktur zu interpretieren und im 26 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 9/10 N. 4a; BVR 2009 S. 329 E. 5.3, BVR 2006 S. 491 E. 6.3.1 RA Nr. 110/2018/121 15 kleinräumigen Kontext weiterhin intakt. Die inventarisierten Bauten in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Neubau seien in ihrem Substanz- und Situationswert wichtige Zeugen der dörflichen Entwicklung der Gemeinde Lengnau entlang der Dorfgasse des früheren Weilers "G.________".