d) Das Bauvorhaben muss sich nicht nur am Erfordernis der guten Gesamtwirkung messen lassen, sondern aufgrund seiner Lage in der Mischzone Dorf zusätzlich auch an den spezifisch für diese geltenden besonderen Vorschriften der Ortsbildpflege. Für die Mischzone Dorf ist als Ziel die Erhaltung, Gestaltung und behutsame Erneuerung der für den alten Ortskern prägenden Elemente und Merkmale sowie die Verpflichtung zur Übernahme der traditionellen Bauweise vorgeschrieben. Im Hinblick auf die Ästhetikanforderungen wird damit deutlich differenziert zwischen der Mischzone Dorf und den anderen Zonen.