Erdgeschoss23 verändert, indem sie teilweise mit einer Holzschalung und Schiebetoren verkleidet wurden. Für die Beschwerdeführenden war dies aus den Projektänderungsplänen und aus der Umschreibung der Projektänderung im Begleitschreiben der Beschwerdegegnerin erkennbar, so dass sie nicht zusätzlich auf eine Anpassung der Profilierung angewiesen waren. Aus einer allfällig unterlassenen Anpassung der Profile können sie nichts zu ihren Gunsten ableiten.