d) Baugesuchsteller müssen mit Profilen die äusseren Umrisse des Bauvorhabens kenntlich machen. Die Profile müssen namentlich in den Gebäudeecken die Höhen der Fassaden und die Neigung der Dachlinien sowie die Höhe von oberkant Erdgeschossboden angeben.22 Mit der Projektänderung vom 23. Mai 2019 wurden die mit Profilen markierten offenen Autoabstellplätze innerhalb des Gebäudevolumens im 20 Augenscheinprotokoll vom 29. April 2019, S. 3 oben 21 Fassade Nord-West korr. 15. Mai 2019, Fassaden Nord-Ost und Süd-West korr. 15. Mai 2019 sowie Fassade