Die Beschwerdegegnerin hat im jeweiligen Begleitschreiben zu den Projektänderungen vom 13. Dezember 2018 und vom 23. Mai 2019 umschrieben, worin die Änderungen im Verhältnis zum Vorgängerprojekt bestehen. Im Zusammenhang mit diesen Erläuterungen sind die vorgenommenen Änderungen im Verhältnis zum Vorgängerprojekt aus den Plänen ablesbar.