c) Die Beschwerdegegnerin hat im Baubewilligungsverfahren einen Situationsplan18 eingereicht, aus dem die Lage des Bauvorhabens, die Abstände zu den Nachbarparzellen und auch die auf den Nachbarparzellen befindlichen Gebäude dargestellt sind, insbesondere auch die Nachbarbaute auf Parzelle Nr. I.________. Der Situationsplan war nicht Gegenstand der Projektänderungen und ist nach wie vor massgebend.