In den Schnitt- und Fassadenplänen sind das massgebende sowie das fertige Terrain anzugeben.16 Soll ein bestehendes Gebäude verändert werden, so muss aus den Plänen hervorgehen, welche Gebäudeteile bestehen bleiben, welche abgebrochen und welche neu erstellt werden sollen. Im Falle von Projektänderungen müssen auch die vorgenommenen Änderungen im Verhältnis zum Vorgängerprojekt aus den Plänen ersichtlich sein. Es ist Sache der Bauherrschaft, vollständige und widerspruchsfreie Pläne einzureichen.17