In ihrer Stellungnahme zur Projektänderung vom 23. Mai 2019 kritisieren die Beschwerdeführenden zudem, dass die Projektänderungpläne nicht klar darstellten, was geändert werde. Weiter führen sie an, dass in den Fassadenplänen die Geschosse nicht eingezeichnet seien und die Dachlukarnen in der Höhe gegenüber dem Querschnitt 11 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 32-32d N. 13 12 Vorakten, pag. 4 ff. RA Nr. 110/2018/121 10