c) Das geänderte Projekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauprojekts; mit der Vorlage der Projektänderung gilt das ursprüngliche Gesuch im Umfang der Änderung als zurückgezogen.9 Die BVE beurteilt demnach im Beschwerdeverfahren das geänderte Projekt, sofern sie die Sache nicht zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückweist. Zur Projektänderung sind die Gemeinde, die Gegenpartei und die allenfalls neu von der Projektänderung berührten Dritten anzuhören. Hingegen müssen Einsprechende, die sich nicht am Beschwerdeverfahren beteiligt haben, nicht mehr angehört werden.10