Weitere Vorbringen in den Einsprachen betrafen das Bauen im Grundwasser und Immissionen von der Wärmepumpe, zudem wurde die von der Bauherrschaft genannte Höhe der Baukosten als unrealistisch bezeichnet und die Zuständigkeit der Gemeinde für den Bauentscheid angezweifelt. Letztere Rügen bringen die Beschwerdeführenden im Beschwerdeverfahren nicht mehr vor. Die Frage der möglichen Heilung einer allfälligen Gehörsverletzung erübrigt sich damit. Es ist davon auszugehen, dass kein Rechtsschutzinteresse an der Behandlung dieser Rügen mehr besteht. 3. Projektänderung