Die Beschwerdeführenden beantragten mit Stellungnahme vom 5. August 2019, dass für das geänderte Projekt ein neues Baubewilligungsverfahren durchzuführen sei. Eventuell sei dem geänderten Projekt der Bauabschlag zu erteilen. RA Nr. 110/2018/121 5 10. Das Rechtsamt gab den Beteiligten Gelegenheit für Schlussbemerkungen. Die Beschwerdegegnerin hält mit Schlussbemerkungen vom 28. August an ihrer Position fest. Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 haben am 23. September 2019 mitgeteilt, dass sie auf Schlussbemerkungen verzichten. Die Gemeinde hat keine Schlussbemerkungen eingereicht.