9. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. Mai 2019 eine weitere Projektänderung ein. Zudem reichte sie den Ausdruck eines E-Mail-Verkehrs des Projektverfassers mit der Gemeinde betreffend Möglichkeiten zum Anschluss an die öffentliche Kanalisationsleitung zu den Akten. Das Rechtsamt gab den Beteiligten mit Verfügung vom 4. Juni 2019 Gelegenheit zur Stellungnahme und holte einen Zusatzbericht der OLK ein. Die OLK erstattete diesen am 5. Juli 2019. Sie begrüsste die Anpassungen, erachtete aber wesentliche Punkte des ersten Berichts vom 23. Mai 2019 als weiterhin gültig und beantragte, dass auch das geänderte Projekt nicht bewilligt werden solle.