5. Mit Eingabe vom 28. November 2018 teilte die Gemeinde u.a. mit, sie habe die Gewässerschutzbewilligung für das Bauvorhaben aufgrund des im Baubewilligungsverfahren eingereichten Plans "Grundriss Kellergeschoss Werkplanung" erteilt. Sie reichte zur Frage des Anschlusses an die Abwasserkanalisation keine zusätzlichen Belege ein. Im weiteren beantwortete die Gemeinde die vom Rechtsamt gestellten Fragen zur Strasse "G.________". Unter anderem erläuterte sie, diese sei mutmasslich zusammen mit den Liegenschaften, die sie erschliesse, erstellt worden. Der Zeitpunkt sei unbekannt, eine Baubewilligungspflicht habe wohl damals nicht bestanden.