3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, vereinigte die beiden Beschwerdeverfahren. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Lengnau beantragt mit Stellungnahme vom 27. September 2018 die Abweisung der Beschwerden und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 27. September 2018 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei.