2. Dagegen reichten die Beschwerdeführerin 1 am 29. August 2018 und der Beschwerdeführer 2 am 30. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Beide beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 24. Juli 2018 und die Erteilung des Bauabschlags, eventuell die Rückweisung des Baugesuchs zur Verbesserung oder die Ergänzung der Baubewilligung mit Bedingungen oder Auflagen. Beide Beschwerdeführenden ersuchen zudem um Vormerkung ihrer Rechtsverwahrung.