1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 27. März 2018 bei der Gemeinde Lengnau (BE) ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten auf Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. F.________. Auf der Bauparzelle steht zur Zeit RA Nr. 110/2018/121 2 die Bauruine eines früheren, nicht fertiggestellten Projekts. Dessen Kellergeschoss soll in das Bauvorhaben integriert werden. Die Parzelle liegt in der Mischzone Dorf (MD). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.