November 2018 (Projektänderungspläne vom 13. November 2018, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 16. November 2018) wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 3'700.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 7'842.85 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.