b) Aus demselben Grund muss auch auf die weiteren Gründe nicht eingegangen werden, welche von Seiten der Beschwerdegegnerschaft gegen das Bauvorhaben vorgebracht werden (ungenügende Anzahl Besucherparkplätze; unzulässige Gestaltung des Abstellplatzes für Abfallcontainer; Verstoss gegen die Sicherheitsvorschriften infolge umfangreichen Aushubs in exponierter Hanglage). 8. Ergebnis und Kosten