Wie es sich mit diesen Fragen beim vorliegenden Projekt verhält, kann letztlich offen bleiben. Wie oben dargelegt wurde, wird das Bauvorhaben dem Erfordernis der guten Gesamtwirkung bereits aus anderen Gründen nicht gerecht. Ein Bauprojekt auf der fraglichen Parzelle müsste sich in die am Hang bestehende Bebauungsstruktur mit heterogenen, unregelmässig gestreuten Ein- und Mehrfamilienhäusern so einordnen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Zudem müsste eine allfällige Dachgestaltung mit Flachdächern so geplant werden, dass eine ortsbaulich bessere Lösung resultiert.