Eine leichte Versetzung der Gebäude oder schräge Fassaden seien schlicht nicht möglich.42 Die topographischen Gegebenheiten lassen jedoch eine Ausgestaltung des Bauvorhabens mit zwei gleichartigen Gebäuden, die rigide auf eine gemeinsame Flucht gesetzt sind, nicht unumgänglich erscheinen. Vielmehr lässt sich der umgebenden Bebauung am Hang entnehmen, dass eine lockerere, zufällig wirkende Setzung der Gebäude möglich ist, und dass auch die für die Bebauung notwendigen Terrainveränderungen relativ geringfügig gehalten werden können.43 Nach den Ausführungen der OLK am Augenschein könnte bereits mit einer leichten Versetzung der Gebäude eine erhebliche Verbesserung erzielt werden.