denkbar. Beim Bauvorhaben würden aber die Volumen durch die aufgesetzten Attikageschosse verunklärt. Die Beschwerdeführerin kritisiert zu Unrecht, dass die OLK hohe gestalterische Ansprüche stellt. Da die Gebäude mit einem Flachdach ausgestattet sein sollen, müsste nicht nur ein guter Gesamteindruck, sondern eine ortsbaulich bessere Lösung begründet werden können. Vorliegend ist aber nicht ersichtlich, inwiefern die vorgesehene Dachgestaltung ortsbauliche Vorteile bieten könnte. Demnach sind die Anforderungen an die Dachgestaltung nicht erfüllt.