Die OLK hat bereits in ihrem Fachbericht die Kombination von Gleichartigkeit der Gebäude und deren straffer Setzung hinterfragt. Auch der Bericht der kommunalen Fachgruppe für Gestaltungsfragen vom 29. März 2016 hatte bemängelt, dass die Gleichartigkeit der Gebäude einen an diesem Ort unverständlichen, neuen Vertikalbezug bilde. Problematisch ist also das Zusammenwirken von Gleichartigkeit der Baukörper und deren Setzung auf einer Flucht. Damit wirkt das Bauvorhaben rigide und bildet einen Vertikalbezug, der in der heterogenen und unregelmässig gestreuten Bebauung der Umgebung unpassend wirkt.