sich die einzelnen Bauten durch keine besonderen architektonischen oder ästhetischen Qualitäten auszeichnen.35 Das vorliegende Bauvorhaben ordnet sich mit der straffen Setzung der beiden gleichartigen, auf einer gemeinsamen Flucht liegenden Gebäude nicht in die bestehende Bebauung mit heterogenen und unregelmässig gestreuten Gebäuden ein. Es fehlt der für eine gute Gesamtwirkung geforderte Einklang mit den typischen Merkmalen der Umgebung.