Auch die Gleichartigkeit der beiden projektierten Gebäude spreche nicht gegen eine gute Gesamtwirkung. Die entsprechende Kritik der Vertretung der OLK am Augenschein sei widersprüchlich, habe doch die OLK in ihrem Fachbericht noch ausdrücklich festgehalten, dass die Gleichartigkeit der Gebäude grundsätzlich möglich sei. b) Die Gemeinde ging im angefochtenen Entscheid davon aus, dass Neubauten sich aufgrund des Erfordernisses der guten Gesamtwirkung an den qualitativ hochwertigen Bauten und Anlagen in der Umgebung orientieren und bezüglich der Setzung und der