Ebenso wenig sei eine spezifische Auseinandersetzung mit dem Ort gefordert. Eine "gute Gesamtwirkung" sei zu bejahen, wenn das Mittelmass der Umgebung nicht gestört werde und sich eine Neuüberbauung an den qualitativ hochwertigeren Bauten und Anlagen der Umgebung orientiere. Dem stehe nicht entgegen, dass ein Gebäude von einer neuzeitlichen Architektur geprägt sei. Auch die Gleichartigkeit der beiden projektierten Gebäude spreche nicht gegen eine gute Gesamtwirkung.