Ebenfalls wurde die Bauparzelle vom weiter südlich verlaufenden Feldweg im M.________ aus betrachtet. Auf eine Betrachtung von Norden her wurde verzichtet, weil die Bauparzelle von dort nicht von öffentlichem Raum aus einsehbar ist.27 Auch westlich und östlich der Bauparzelle befindet sich privater Grund.28 Von den Standpunkten des Augenscheins aus ist die südöstlich der Bauparzelle gelegene Siedlung auf Parzelle Nr. 3165 kaum wahrnehmbar.29 Hingegen sind die nahe der Bauparzelle gelegenen Punkthäuser der Überbauung "L.________" gut sichtbar.30