4. Bedeutung der Überbauung "L.________" a) Nach dem Gesagten darf das Bauvorhaben das bestehende Ortsbild nicht beeinträchtigen. Die kommunalen Vorschriften verlangen darüber hinaus, dass für das Ortsbild eine gute Gesamtwirkung entsteht. Es stellt sich zunächst die Frage, welche Teile der Umgebung für diese Beurteilung einzubeziehen sind. Die Beschwerdeführerin macht darauf aufmerksam, dass mit der Überbauung "L.________" in unmittelbarer Nähe zur Bauparzelle 10 Punkthäuser mit grossen Volumen und Flachdach entstehen. Auch südöstlich der Bauparzelle befinde sich eine zusammenhängende Überbauung mit Flachdächern.