Es stellt sich zudem die Frage, ob die in unmittelbarer Nähe zur Bauparzelle entstehende Überbauung "L.________" mit 10 grossen Punkthäusern in die gestalterische Beurteilung einzubeziehen ist und inwiefern sie sich gegebenenfalls darauf auswirkt. Die Fachgruppe für Gestaltungsfragen der Gemeinde hatte in ihrem ersten Bericht vom 29. März 2016 erwähnt, dass sich die fragliche Überbauungsordnung (ÜO) in Erarbeitung befinde. Im damaligen Zeitpunkt war die ÜO "L.________" jedoch noch nicht rechtskräftig erlassen. Diese wurde vom Gemeinderat am 28. April 2016 beschlossen und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 29. Juni 2016 genehmigt.