aufgrund der vertieften Analyse zu überdenken". Weiter führte die Gemeinde aus, die Beschwerdeführerin habe das Projekt zwar überarbeitet, sei dabei jedoch nur unwesentlich auf diese Empfehlungen eingegangen. Die Fachgruppe habe daher an ihren Empfehlungen festgehalten. Die Gemeinde hielt fest: "Das Baugesuch weist in Bezug auf die Einordnung im Kontext des bestehenden Quartiers nach wie vor die gleichen schwerwiegenden Mängel auf".