c) Die Gemeinde gab im angefochtenen Entscheid die Empfehlungen der kommunalen Fachgruppe zum Projekt der Beschwerdeführerin wie folgt wieder: "- Als Grundlage der Projektierung ist eine vertiefte und präzise Ortsanalyse zu erstellen - die Gleichartigkeit der beiden Gebäude ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu hinterfragen - die Setzung der neuen Volumen ist zu überprüfen, auf grosse Terrainveränderungen soll verzichtet werden - die Gebäudeerschliessung ist grundlegend zu überarbeiten - die architektonische Gestaltung und die Gestaltung des Vorlandes im Strassenraum sind