In der Gemeinde Vechigen besteht eine solche örtliche Fachstelle. Gemäss Art. 23 GBR10 setzt der Gemeinderat eine Fachgruppe ein, die sich aus in Gestaltungsfragen ausgewiesenen, unabhängigen Fachpersonen zusammensetzt. Die Baubewilligungsbehörde zieht diese Fachberatung nach Bedarf bei, wenn ein Bauvorhaben für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung ist oder sich spezielle Fragen bezüglich Architektur oder Aussenraumgestaltung stellen. Die Mitglieder der Fachgruppe für Gestaltungsfragen werden im Behördenverzeichnis der Gemeinde Vechigen aufgeführt.11