Die gestalterische Begutachtung des Bauvorhabens im Baubewilligungsverfahren konnte sich, da das Projekt nur unwesentlich verändert worden war, auf die zwei vorfrageweise eingeholten Fachberatungen abstützen. Gesamthaft wurde das Projekt von der Fachgruppe dreimal begutachtet, wobei die Projektänderungen – wenn auch nicht mit dem von der Beschwerdeführerin gewünschten Ergebnis – berücksichtigt wurden. Wäre der im Baubewilligungsverfahren eingeholte Bericht der Fachgruppe von Grund auf neu formuliert 8 Vorakten, pag. 50 RA Nr. 110/2018/120 7