Soweit als wesentlich erachtete Veränderungen erfolgten, nämlich bezüglich der Höhenlage der Einstellhalle, wurde dies im Bericht vermerkt. Gleichzeitig wurde aber festgehalten, dass damit auf die ortsbaulich relevanten Kritikpunkte nicht genügend reagiert werde. Es ist folgerichtig, dass unter diesen Gegebenheiten das Ergebnis der Beurteilung und die Empfehlungen im Wesentlichen gleich blieben wie bei der erstmaligen Beurteilung.