Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin erwecken die Berichte der Fachgruppe für Gestaltungsfragen nicht den Eindruck, dass sich diese mit den geänderten Projekten nicht mehr auseinandergesetzt hat. Vielmehr lautete das Ergebnis der Auseinandersetzung, dass die Veränderungen gegenüber dem Ursprungsprojekt im Hinblick auf die ästhetische Beurteilung nicht wesentlich seien und deshalb an der bereits vorgenommenen Beurteilung nichts änderten. Soweit als wesentlich erachtete Veränderungen erfolgten, nämlich bezüglich der Höhenlage der Einstellhalle, wurde dies im Bericht vermerkt.