Nach erneuter Überarbeitung des Projekts und Einreichung des Baugesuchs hielt die Fachgruppe in einem dritten Bericht vom 23. Mai 2017 wiederum fest, dass nur unwesentliche Veränderungen vorgenommen worden seien. Einzig die Höhenlage der 5 BVR 2012 S. 252 E. 3.3.3, mit Hinweisen 6 Vorakten, pag. 52 7 Vorakten, pag. 51 RA Nr. 110/2018/120 6