Dementsprechend behielten die Beurteilung und die Empfehlungen des ersten Berichts ihre Gültigkeit. Der Bericht wiederholt die Empfehlungen hinsichtlich der Setzung der Volumen in den Hang, den anzustrebenden Verzicht auf zu grosse Terrainveränderungen, den Bedarf nach einer präzisierten Auseinandersetzung mit der unmittelbaren Umgebung und der vorgefundenen Topografie, die ungünstige Gleichartigkeit der zwei Volumen (mit dem Zusatz, die präsentierte Spiegelung der Grundrisse vermöge die ortsbauliche Einbindung nicht zu erfüllen) und die unbefriedigende Gestaltung der Erschliessung und des Vorlandes.7