c) In ihrer Beurteilung vom 29. März 2016 hat sich die Fachgruppe für Gestaltungsfragen im Rahmen einer Voranfrage mit dem Projekt in seiner damaligen Ausgestaltung detailliert auseinandergesetzt. Sie bemängelte insbesondere die Gleichartigkeit der Gebäude, welche einen an diesem Ort unverständlichen, neuen Vertikalbezug bilde. Das Projekt reagiere nicht auf die am Hang vorhandene Situation mit einem Baubereich entlang der Strasse und einem weiteren Baubereich entlang der oberen Hangkante. Die Setzung der Gebäude im Hang erscheine beliebig und sei mit erheblichen, nachteiligen Eingriffen in die Topografie verbunden.