5. Das Rechtsamt holte zum geänderten Projekt einen Fachbericht der OLK ein. Danach führte es im Beisein der Parteien und einer Vertretung der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde, die Beschwerdeführerin sowie die Beschwerdegegnerschaft teilten mit, dass sie an ihren Standpunkten bzw. Anträgen festhalten. 6. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der OLK sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen