Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 110/2018/120 3 4. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2018 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, dass aufgrund einer summarischen Prüfung die Einhaltung der zulässigen Fassadenhöhe an der West- und der Südfassade fraglich erscheine. Am 15. November 2018 reichte die Beschwerdeführerin eine Projektänderung ein. Mit dieser wurden die beiden Gebäude in der Höhe reduziert und die Einfahrt in die Einstellhalle angepasst.