Die Gemeinde stellte mit Eingabe vom 24. September 2018 formell zwar keinen Antrag, hielt aber an ihren Ausführungen im angefochtenen Entscheid fest und nahm zu den Rügepunkten der Beschwerdeführerin Stellung. Der Beschwerdegegner 3 und die Beschwerdegegnerin 4 beantragten mit Beschwerdeantwort vom 27. September 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Auch sie beantragten die Abweisung des Antrags der Beschwerdeführerin auf Einholung eines zusätzlichen Berichts der OLK. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und