3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 19. September 2018 beantragten die Beschwerdegegner 1 und 2 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Einholen eines zusätzlichen Berichts der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) sei abzuweisen. Die Gemeinde stellte mit Eingabe vom 24. September 2018 formell zwar keinen Antrag, hielt aber an ihren Ausführungen im angefochtenen Entscheid fest und nahm zu den Rügepunkten der Beschwerdeführerin Stellung.