2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 23. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 25. Juli 2018 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie macht insbesondere geltend, die Beanstandungen der Vorinstanz betreffend die Ästhetik und die Fassadenhöhe seien falsch.