1. Die Beschwerdeführerin reichte am 13. April 2017 bei der Gemeinde Vechigen ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sechs Wohnungen und einer gemeinsamen Autoeinstellhalle auf Parzelle Vechigen Grundbuchblatt Nr. I.________ (J.________strasse 2 und 4). Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdegegner 1 und 2 sowie der Beschwerdegegner 3 und die Beschwerdegegnerin 4 Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 25. Juli 2018 erteilte die Gemeinde Vechigen den Bauabschlag.