Punkten entsprechen, lässt sich ihnen doch entnehmen, dass auf Parzelle Nr. N.________ ein Rückbau des Parkplatzes in den ursprünglichen Zustand vorgesehen ist. Dieses Vorhaben umfasst auch eine Angleichung des Terrains. Zudem soll die ohne Bewilligung erstellte Treppe aus Granitblöcken zurückgebaut und durch eine neue Rundholztreppe ersetzt werden, die gut 3.00 m kürzer ist als der abgebrochene Treppenweg. Die Terrainabgrabungen auf der Südwestseite der Treppe sollen rückgängig gemacht werden. Mit der Bewilligung dieses Gesuchs hat die Vorinstanz das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nur ungenügend abgeschlossen.