Die Beschwerdeführerin reichte am 21. Juli 2016 eine erste baupolizeiliche Anzeige ein und rügte darin einerseits den Abbruch und Neubau einer Treppe sowie das Erstellen eines Autoabstellplatzes samt den damit verbundenen Terrainveränderungen und Verbauungen auf den Parzellen Nrn. N.________, O.________ und M.________. Mit Schreiben vom 13. August 2016 beantragte sie ausdrücklich die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Am 1. Dezember 2016 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere baupolizeiliche Anzeige gegen die Beschwerdegegnerschaft ein.