des rechtmässigen Zustands zwingendes Recht verletzt. Sie hätte mit dem Baustopp oder zumindest zeitnah separat die Wiederherstellung des rechtmässigen ursprünglichen Zustands verfügen müssen. Eine Frist zur Einreichung eines Gesuches um nachträgliche Baubewilligung hätte nur zusammen mit einer Wiederherstellungsverfügung angesetzt werden können. Die Vorinstanz gehe auf die Forderung der Beschwerdeführerin in der Einsprache, es sei bezüglich verschiedener illegal erstellter Bauten und Anlagen im Jahr 2016 (Betonwände, abgetragene Böschungen usw.) die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einzuleiten, materiell nicht ein. Zudem habe diese die Anzeige der