a) Die Beschwerdeführerin beanstandet das Wiederherstellungsverfahren in mehrfacher Hinsicht. Ihre Schreiben als Reaktion auf die mangelhafte Baueinstellungsverfügung seien unbeantwortet geblieben. Es sei fragwürdig, dass die gleiche Person die Aufgaben der Baupolizei und der Baubewilligungsbehörde wahrnehme. Eine neutrale Beurteilung sei so nicht gewährleistet. Die Vorinstanz habe mit der Nichtanordnung der Wiederherstellung 16 BGer 1C_375/2011 vom 28. Dezember 2011, E. 3.3.3 17 Vgl. Bundesamt für Strassen (ASTRA)/Fussverkehr Schweiz (Hrsg.), Handbuch Fusswegnetzplanung, S. 18 18 Vgl dazu Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), Fachbroschüre Treppen, S. 6 und S. 11