Aufgrund der Vorakten ist davon auszugehen, dass die Gemeinde diese Thematik nicht genügend abgeklärt hat. Sie zitiert zwar aus der Fachbroschüre der bfu, prüft aber nicht näher, ob die darin aufgeführten Anforderungen an Treppenanlagen eingehalten sind. Aufgrund einer summarischen Prüfung erscheint insbesondere als fraglich, ob bei der geplanten Treppe die Schrittmassformel eingehalten ist.18 Es ist deshalb vertieft zu prüfen, ob die Verkürzung des Treppenweges und die Neuerstellung der Treppe unter Berücksichtigung seiner Funktion als öffentlicher Fussweg normgerecht ausgestaltet ist.